Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand | 23.02.2022)

Die Rechtsbeziehungen der Chicago Bagels UG (haftungsbeschränkt) zu ihren Gästen, Kunden bzw. Auftraggebern (im Folgen- den – AG – genannt) bestimmen sich nach den folgenden Vertragsbedingungen. Davon abweichende Geschäftsbedingungen des AG werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie die Chicago Bagels UG (haftungsbeschränkt) ausdrücklich schriftlich aner- kennt. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen inkl. zugehöriger Zahlungs- und Lieferbedingungen gelten für die Inanspruchnahme sämtlicher Leistungen der Chicago Bagels UG (haftungsbeschränkt) sowie der im Franchise-Verbund zu- gehörigen Stores der Chicago Bagels, im Folgenden – Chicago Bagels – genannt.

1. Geltungsbereich

Die Chicago Bagels produziert und/oder verarbeitet Lebensmittelprodukte für den Verkauf sowie Kaffee-Spezialitäten, Eis und Getränke, die durch den Gast (Kunden oder Auftraggeber) über verschiedene Bestell- und Verkaufskanäle bestellt werden kön- nen. Die Waren können vor Ort in einem der zum Franchise-Verbund der Chicago Bagels gehörenden Ladenlokal verzehrt wer- den, oder dort auch zur Mitnahme abgeholt oder aber auch durch den Lieferservice der Chicago Bagels oder eines Partners (z.B. Lieferando, Gorillas, Uber Food o.ä.) an eine vorgegebene Adresse des AG geliefert werden.

Von den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen inkl. zugehöriger Zahlungs- und Lieferbedingungen abweichende und verabredete Vertragsbedingungen haben auch dann keine Geltung, wenn Chicago Bagels trotz Kenntnis dieser abweichenden Vereinbarungen den Auftrag und damit das Rechtsgeschäft durch Auslieferung der bestellten Ware an den AG ausführt.

2. Auftrag

Unabhängig vom Bestell- oder Verkaufskanal (Theken-, Tisch-, telefonische, eMail-, Callcenter-, Webshop-, App-Bestellung o.ä.) erkennt der AG die Allgemeinen Geschäftsbedingungen inkl. zugehöriger Zahlungs- und Lieferbedingungen bei jeder Warenbe- stellung bei Chicago Bagels spätestens mit der Entgegenahme der bestellten Ware als Inhalt des Vertragsverhältnisses mit Chi- cago Bagels in vollem Umfang an.

3. Vertrag

Auch wenn die Bestellung von Waren durch den AG über einen der zentral von Chicago Bagels betriebenen Verkaufskanäle (z.B. Webshop, Website, App o.ä.) erfolgt ist, kommt das Vertragsverhältnis jeweils zwischen dem AG und dem Inhaber des liefern- den Chicago Bagels Stores (Ausgabe- bzw. Lieferfiliale) zustande.

Alle Angebote, die über verschiedene Werbekanäle (Flyer, Website, App, TV, Funk, Social Media etc.) kommuniziert werden, sind freibleibend und unverbindlich, sofern Chicago Bagels die Angebote nicht ausdrücklich verbindlich zusichert.

Die Lieferung der Leistungen erfolgt nur in den von Chicago Bagels oder seinen Franchise-Partnern kommunizierten Geschäfts- bzw. Öffnungszeiten. Diese können von Store zu Store unterschiedlich sein.

Mit der Bestellung erklärt der AG verbindlich, die bestellten Waren zu den über die verschiedenen Verkaufskanäle kommuni- zierten Preisen zu erwerben. Die Annahme des Vertrags durch Chicago Bagels erfolgt entweder schriftlich (z.B. durch eine eMail-Bestätigung) oder durch Auslieferung der bestellten Waren. Die Bestelleingangsbestätigung bei Bestellung über elektro- nische Verkaufskanäle stellt nicht zwingend eine verbindliche Annahme des Vertrages durch Chicago Bagels dar, kann aber mit einer Annahmeerklärung verbunden werden.

Mit der Bestellung erklärt sich der AG einverstanden mit der Speicherung personenbezogener Daten, die zur Erfüllung des Vertrages durch die Chicago Bagels erforderlich sind. Der Umgang mit personenbezogenen Daten regelt die Datenschutzerklärung der Chicago Bagels.

4. Widerrufsrecht

Speisen und Getränke sind gem. §312g BGB vom Widerrufsrecht ausgenommen.

5. Leistungserfüllung

Die über die verschiedenen Verkaufskanäle der Chicago Bagels kommunizierten Preise sind Bruttopreise und beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Zzgl. der genannten Preise können weitere Kosten im Rahmen von einer Bestellung erhoben werden, die dann über die verschiedenen Kommunikationswege (Flyer, Speisenkarte, Webshop etc.) ausgewiesen werden. Dazu gehören z.B. Lieferpauschalen, die regional unterschiedlich sein können, oder ein definierter Mindestbestellwert, um eine wirtschaftliche Unternehmensführung zu gewährleisten.

Der AG hat das Recht, ohne Einschränkung von einem geschlossenen Vertrag zurückzutreten, wenn im Fall von Schreib-, Druck- oder anderen Fehlern in verwendeten Kommunikationsmedien die Chicago Bagels von ihrem Recht Gebrauch macht, eine kor- rekte Nachberechnung von Preisen durchzuführen.

Produktdarstellungen in den verschiedenen von Chicago Bagels genutzten Medien- und Kommunikationskanälen haben symbo- lischen Charakter und können in Farbe, Gestaltung, Ausführung oder aber auch in Servierform vom Original abweichen. Die Gültigkeit des geschlossenen Vertrages bleibt davon unberührt.

Der AG hat keinen Anspruch auf sofortige, unmittelbare Erfüllung des Vertrages. Üblicherweise erfolgt die Auftragsbearbeitung nach Reihenfolge des Bestelleingangs, wenn nicht betriebliche Erfordernisse die Anpassung der Reihenfolge erfordern und auch nur innerhalb der Öffnungszeiten des jeweiligen Stores.

Bei Nutzung des von Chicago Bagels oder seinen Partnern zur Verfügung gestellten Lieferdienstes, erfolgt die Lieferung schnellstmöglich, ist aber dabei abhängig von Faktoren wie Bestellaufkommen, Wetter, Verkehrsaufkommen oder weiterer Faktoren. Die Angabe von Lieferzeiten ist dementsprechend unverbindlich und nur als Richtwert zu betrachten. Nur durch schriftliche und ausdrückliche Bestätigung eines Liefertermins verlieren Liefertermine oder Zeiten für Terminbestellungen ihre Unverbindlichkeit.

Ein Liefergebiet ist im Rahmen des Franchise-Vertrages klar definiert und dem entsprechenden Store des Franchise-Partners zugewiesen. Für Lieferungen außerhalb dieser klar definierten Gebiete ist der Franchise-Partner selbst verantwortlich. Sollte es zu einer Überschneidung mit einem Liefergebiet eines anderen Franchise-Partners der Chicago Bagels kommen, so bedarf es der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung durch Chicago Bagels, wenn ein anderer als der zuständige Franchise-Partner in diesem Gebiet liefern möchte.

Sollte der AG zum vereinbarten und voraussichtlichen Liefertermin nicht angetroffen werden, behält sich Chicago Bagels die Abrechnung einer Aufwandsentschädigung in Höhe des Brutto-Bestellwertes vor. Das gilt auch bei nicht erfolgter Lieferung aufgrund von fehlerhaften Angaben zur Rufnummer oder Adresse oder wenn ein Zugang zum Gebäude nicht ermöglicht wurde (versperrte Türen und Tore oder nicht funktionstüchtige Türklingel).

6. Zahlung

Die vereinbarte Zahlung des Kaufpreises für die Ware wird mit Zugang der Leistung, also bei Ausgabe der Ware im Store oder bei Auslieferung am gewünschten Zielort fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben ausgegebene oder gelieferte Produkte und Waren Eigentum der Chicago Bagels.

Neben Barzahlung sind beim Bezug der Ware im Store die elektronische Zahlung per EC-Karte, Kreditkarte oder andere mobilen Bezahldienste (z.B. ApplePay) möglich. Ebenfalls ist die Bezahlung per PayPal vor Ort möglich. Dafür muss der AG bei PayPal registriert sein und über ein verifiziertes PayPal-Zahlungskonto verfügen. Der AG muss beim kassierenden Mitarbeiter der Chi- cago Bagels den Nachweis erbringen, dass die Zahlung an info@chicago-bagels.com tatsächlich erfolgt ist.

Bei Bestellung von Produkten und Waren über einen Lieferdienst, bei dem Chicago Bagels gelistet ist, gelten die von diesem Dienstleister festgelegten Bedingungen und Zahlarten. Chicago Bagels hat mit diesem Dienstleister eine vertragliche Überein- kunft, welche die Auszahlung des fälligen Betrages nach Abzug der für die Dienstleistung fälligen Gebühren regelt.

Bei Bestellung von Produkten und Waren über den eigenen Webshop und Lieferdienst der Chicago Bagels oder eines eigenstän- digen Partners im Franchise-Verbund der Chicago Bagels ist eine Barzahlung bei Auslieferung oder die Zahlung mittels PayPal über den Webshop möglich. Das PayPal-Zahlungskonto des AG wird dann mit dem Rechnungsbetrag belastet und dem Zah- lungsdienstleister der Chicago Bagels oder seines Franchise-Partners gutgeschrieben.

Eine Haftung für den Missbrauch des PayPal-Kontos des AG durch die Chicago Bagels besteht nicht. Bei Verwendung des PayPal-Einzugsverfahrens bei einem AG haftet ausschließlich der Inhaber oder Franchise-Partner der Chicago Bagels bei missbräuchlicher Nutzung oder im Falle einer nicht berechtigten Belastung des PayPal-Kontos des AG. Eine Mithaftung anderer Chicago Bagel Stores oder der Zentrale des Franchise-Systems besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wenn diese den Missbrauch oder die unberechtigte Belastung zu vertreten haben.

7. Gewährleistung

Bei der Produktion und dem Verkauf von Waren und Produkten der Chicago Bagels werden die höchsten Anforderungen an Qualität gestellt. Eine Beschaffenheitsgarantie oder jedwede andere Garantie übernimmt Chicago Bagels nicht.

Bei Übergabe der Ware an den AG ist dieser verpflichtet, offensichtliche Mängel sofort zu reklamieren. Schäden und/oder Ver- luste, die während der Lieferung zum AG aufgetreten sind, sind vom AG beim Lieferanten direkt und umgehend anzuzeigen. Gleichzeitig hat eine Mitteilung an den verantwortlichen Chicago Bagels Store zu erfolgen.

Sollte der AG mit der nachweislich mangelhaften Ware unzufrieden sein, kann er als Gewährleistung eine Nachbesserung durch Ersatzlieferung oder eine Gutschrift erhalten. Erfolgt die Nacherfüllung trotz erheblichen Mangels nicht, kann der AG vom Kauf- vertrag zurücktreten und die Minderung des Kaufpreises verlangen.

Sofern im Folgenden nicht anders geregelt, sind unabhängig der Rechtsgründe alle weitergehenden Ansprüche des AG ausgeschlossen.

8. Haftung

Die Chicago Bagels schließt die Haftung für sich und die von ihr Beauftragten, gleich aus welchem Rechtsgrund – für alle Fälle aus, wenn nicht ein Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Vom Haftungsausschluss nicht erfasst ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverlet- zung der Chicago Bagels beruhen. Ebenso ist der Haftungsausschluss nicht wirksam bei Ansprüchen des AG aus §1 und §4 ProdHaftG.

Selbstständige Inhaber oder Franchise-Partner der Chicago Bagels haften für Schäden oder an sie gestellte Ansprüche selbst. Eine Mithaftung anderer Chicago Bagel Stores oder der Zentrale des Franchise-Systems besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wenn diese den Haftungsgrund selbst zu vertreten haben.

Chicago Bagels sowie die Franchise-Partner haften nicht für Schäden, die nicht an den Waren und Produkten selbst entstanden sind. Grundsätzlich von der Haftung ausgeschlossen sind Vermögensschäden oder entgangener Gewinn des AG.

Ist die Haftung von Chicago Bagels ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies auch für die Franchise-Partner sowie die per- sönliche Haftung von allen Mitarbeitern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von Chicago Bagels.

Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Ersatzpflicht von Chicago Bagels auf den bei Geschäften dieser Art typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die die ordnungsgemäße Erfüllung und Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmä- ßig vertraut und vertrauen darf oder die Chicago Bagels dem AG als Vertragspartner nach dem Vertragsinhalt zu gewähren hat.

Es gelten die allgemeinen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bezüglich der Mängelhaftung.

9. Streit- und Schlichtungsstelle

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:

Streitschlichtungsstelle EU

Die Chicago Bagels ist nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Zusätzliche Informationen können auch beim Bundesministerium für Justiz eingeholt werden.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Ort, an dem bestellte Produkte oder Waren an den AG ausgeliefert wurden.

Ist der AG Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der ausschließliche Gerichtsstand aller Streitigkeiten am Ort des jeweiligen Chicago Bagels Stores.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen AG und Chicago Bagels oder eine künftig in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages nicht berührt. Gleiches gilt, wenn sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke aufweist. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen bzw. zur Ausfüllung einer Lücke ist Chicago Bagels berechtigt, auf Grundlage und in Ergänzung der getroffenen Vereinbarung eine angemessene Regelung zu treffen, die dem Willen beider Parteien am nächsten kommt oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Gleiches gilt, falls die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem in dem Vertrag vorgeschriebenem Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruhen sollte.

Newsletter abonnieren